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Mehr Informationen gibt es bei unseren Infoveranstaltungen oder in unserer Roadshow-Präsentation:

BAFA-Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“

Wir hatten ursprünglich gehofft, dass wir in das BAFA-Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ fallen. Leider hat sich das aufgrund formaler Vorgaben mittlerweile zerschlagen.

Die BAFA vertritt die Auffassung, dass „gemäß ständiger Verwaltungspraxis eine Förderung nur für investierende Mitglieder möglich ist“. Trotz mehrfacher Nachfragen unsererseits beharrt die BAFA auf dieser Rechtsauffassung. „Investierende Mitglieder“ sind eine Sonderform der Mitgliedschaft für ausschließlich geldgebende Mitglieder ohne Stimmrecht. Diese Form ist derzeit in unserer Satzung aber gar nicht vorgesehen. Wir haben ausschließlich sogenannte „ordentliche Mitglieder“ mit Stimmrecht.

Dass diese ordentlichen Mitglieder grundsätzlich nicht förderfähig sind, war den bisherigen Unterlagen nicht zu entnehmen und für uns so nicht absehbar. Das Mitspracherecht der Mitglieder war und ist für uns auch ein elementarer Teil unserer Genossenschaft. Eine rein investierende Mitgliedschaft widerspricht unseren grundsätzlichen Werten. Davon abgesehen, käme eine nachträgliche Anpassung durch eine Satzungsänderung für alle bisherigen Interessenten zu spät.

Daher kommt das BAFA-Förderprogramm für uns in der aktuellen Form zu unserem großen Bedauern leider nicht in Betracht.

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